Nach dem BAföG kann der Besuch von allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert werden.
Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen. Darauf werden eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen von Ehegatten und Eltern angerechnet. Das BAföG ist somit „familienabhängig“. Nicht auf BAföG angerechnet werden dagegen Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro.
Zu Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise des Wintersemesters 2016/17 treten Änderungen in Kraft, die einen größeren Kreis an Geförderten ermöglichen sollen. Umfassende Infos zum BAföG gibt es auf der Website.